Der Internet-Provider ist nachstehend kurz als Auftragnehmer bezeichnet, der Kunde nachstehend als
Auftraggeber.
Domainvergabe, Handlungen
1. Der Inhaber und Registrant einer Domain verzichtet im voraus auf eventuelle Schadensersatzforderungen,
gleich aus welchem Grund, gegenüber VeriSign, NSI, ICANN, De-NIC, sowie dem Auftragnehmer.
Zwischen Anmeldung und Registrierung einer Domain besteht eine Risikozeitspanne von mehreren Stunden. Dies kann
sich in seltenen Einzelfällen auf mehrere Tage ausdehnen. In dieser Zeit besteht die Gefahr, dass eine
Parallelregistrierung zuvorkommt. Gleiches gilt für die Aktualität der Abfragedatenbank. Der Auftragnehmer
übernimmt keine Anmeldegarantie und Haftung.
2. Die Vergaberichtlinien des DE-NIC (einsehbar unter http://www.denic.de / Deutsche Domainvergabestelle) sind zwingend einzuhalten. Der Auftragnehmer
erhält den Auftrag eine Domain auf seinen Namen und mit der Zahlungsverpflichtung gegenüber dem DE-NIC zu
beantragen, wobei der Auftragnehmer nach der Beantragung dem Kunden in einem Treuhandverhältnis die Domain
überlässt und den Kunden bevollmächtigt, sich selbst als Eigentümer der Domain einzutragen. Auf Kundenwunsch und
nach Bezahlung evtl. offener Gebühren verzichtet der Auftragnehmer auf alle Rechte aus dem Treuhandverhältnis zu
Gunsten des Kunden. Wiederverkäufer sind verpflichtet diese Vertragsbindung an den Endkunden weiterzugeben.
Providerwechsel Anträge (KK) ohne Zustimmung des Endkunden bedürfen Mindestens der Zustimmung des Auftragnehmers,
des Auftraggebers und des Admin C.
3. Der Domaininhaber ist stets von allen in Zusammenhang mit seiner Domain stehenden Veränderungen zu
informieren, die schriftliche Genehmigung des Domaininhabers ist einzuholen. Dies ist insbesondere bei KK-Anträgen
zu berücksichtigen, da beim Providerwechsel wesentliche Veränderungen bezüglich Firmenausfallrisiko, technischen
Support, Nameserver-Stabilität und Bereitschaftsdienst möglich sind. Sog. Massen- oder Sammel-KKs sind wegen der
erhöhten Fehlergefahr und mangelnder Überprüfungsmöglichkeiten ausgeschlossen.
4. KK Anträge (Konnektivitätskoordination / Providerwechsel) können durch Late Ack = Verspätete Zustimmung
durchgeführt werden. Ein KK Antrag muss also nur einmal gestellt werden. Jedes mehrfache Stellen eines KK Antrages
ist sinnlos, verursacht Kosten und muss weiterberechnet werden. Für jeden Providerwechsel, welcher vom
Auftragnehmer weg führt, werden EURO 30,-- Bearbeitungs- und Vertragabstandsgebühr fällig, wenn diese KK ohne
Zustimmung des jeweiligen Domaininhabers erfolgt.
5. Der Auftragnehmer kann bei wichtigen Zustellungen, wie z.B. KK Anträgen, Schliessungsantägen, Reklamationen
etc. auf den Zustellungsnachweis per Einschreiben bestehen, sollte der Verdacht bestehen, dass mit Zustimmungen
per Fax u. per e-Mail Missbrauch getrieben wird, bzw. unangemessene Rechtssituationen konstruiert werden
sollen.
6. Domainlöschungen, Accountschliessung
Der Auftragnehmer ist berechtigt aus einem der nachstehenden Gründe einen Account zu sperren oder eine Domain
sofort zu schließen, Dekonnektierungen vorzunehmen und / oder einem KK stattzugeben, wenn
6.1. der Jahresbeitrag trotz dreifacher Mahnung per e-Mail, Brief oder Telefax ohne Zahlungseingang bleibt. Es
handelt sich um eine Bringschuld, d. h. für die ordnungsgemäße Zuordnung der Zahlung ist der Auftraggeber haftbar.
Auf jedem Zahlungsbeleg ist die Kundennummer und die Rechnungsnummer zu vermerken, für falsche Angaben haftet der
Auftraggeber. Sollten bei größeren Bestellmengen von Domains- und Webspaceaccounts einzelne Zahlungen erfolgt
sein, so ist der Auftragnehmer dennoch zur Sperrung oder zur Rückgabe der Domains an das De-NIC berechtigt. Es ist
dem Auftragnehmer nicht möglich und auch nicht zumutbar zu ermitteln, welche Zahlung im Einzelfall für welchen
Vorgang gedacht war. Die Rechnungen sind grundsätzlich ohne Abzug bei Erhalt zahlbar, die Zahlungsabwicklung
erfolgt über das Abbuchungsverfahren für Lastschriften. Die Aufrechnung und der Einbehalt ist nur mit gerichtlich
festgestellten und Angeklagten Forderungen möglich. Jede Rechnung beinhaltet in der Anlage eine Auflistung der
einzelnen kostenpflichtigen Vorgänge. Ein Einbehalt des gesamten Rechnungsbetrag wegen Unklarheit einzelner Posten
ist unzulässig. Bei Reklamationen muss ebenso jeder einzelne Posten schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach
Rechnungserhalt reklamiert werden. Ansonsten erlischt ein Rückzahlungsanspruch.
6.2. der Auftraggeber trotz dreimaligem Versuch des Anschreibens oder Anrufens nicht reagiert oder nicht
erreichbar ist. Das gleiche gilt bei Falschangaben oder nicht oder nicht mehr zutreffenden Angaben in der
Description oder beim Admin C, bei der Angabe von ausländischen Adressen oder bei der Verwendung von Pseudonymen
oder nicht existierenden Firmennamen.
6.3. markenrechtliche, wettbewerbsrechtliche und schadensersatzrechtliche oder sonstige Streitigkeiten
anstehen. Der Auftragnehmer kann hier in eigenem Ermessen die Schließung entscheiden, wenn der Auftraggeber
oder dessen Porvider seine Rufnummer nicht angibt oder aktualisiert, oder nicht erreichbar ist.
6.4. in irgend einer Form Missbrauch betrieben oder gegen die guten Sitten verstoßen wird , sowie pornografische,
nationalsozialistische, rassistische oder sonstige illegale Inhalte angeboten werden.
6.5. durch eine weit überdurchschnittliche Belastung des Accounts entgegen der Bestimmungen der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen erhöhte Kosten verursacht werden.
6.6. der Verdacht auf betrügerische Handlungen besteht.
6.7. die Gefahr von Gebührniss- bzw. Zahlungsausfällen besteht.
6.8. der Vertragspartner nicht rechtsfähig ist, d.h. das Alter von 18 Jahren noch nicht vollendet hat, und keine
Handlungsvollmacht vom Vormund oder Erziehungsberechtigten beim Vertragsabschluß bzw. bei der Beantragung
vorgelegen hat. In diesem Fall ist der Auftragnehmer darüberhinaus berechtigt, die Leistungserbringung rückwirkend
abzulehnen und das Vertragsverhältnis rückwirkend zu annulieren. Dies gilt für alle Fälle des Verschweigens der
Rechtsfähigkeit.
7. Domainreklamationen, Webspacereklamationen, Schriftform.
Wenn ein Auftraggeber mehrere Accounts u. Domains beauftragt hat, so müssen diese auch jeweils einzeln
schriftlich u. nachweislich in der gemäß der AGB´s vorgeschriebenen Verjährungs- bzw. Einspruchsfrist bei Fehlern
oder Unzufriedenheit reklamiert werden. Die Reklamation befreit nicht von der Zahlung des Jahresbeitrages. Der
Auftragnehmer ist berechtigt, eine Reklamation bis zum Eingang der Zahlung zurückzustellen. Eine
Reklamationsbearbeitung im Einzelfall ist als Teil des Auftrages zu verstehen. Bei Mehrfachregistrierungen sind
einzelne Reklamationen keinesfalls dazu zu verwenden, größere Gesamtrechnungen unbezahlt zu lassen. In diesem Fall
ist der Auftragnehmer berechtigt, die nicht bezahlten Accounts incl. Domains zu löschen, wodurch der
Zahlungsanspruch des Auftragnehmers erhalten bleibt.
7.1. Im Falle der Nichtzahlung durch den Provider oder der Gefahr von Zahlungsausfällen sowie bei Nichteinhalten
von Zahlungszusagen ist der Auftragnehmer berechtigt direkten Kontakt mit dem Domaininhaber (Description-Eintrag),
dem Admin-C (Bevollmächtigter) und dem Tech -C(Technischer Kontakt) aufzunehmen. Alle drei vorstehend erwähnten
Personen haften für die Bezahlung der Domaingebühren, nicht jedoch für Server und Webspacegebühren. Der Provider
ist verpflichtet den Domaininhaber sowie den Bevollmächtigten über diesen Umstand aufzuklären. Durch die
Registrierung von Domains bestätigt der Auftraggeber den Domaininhaber sowie den Bevollmächtigten über diesen
Umstand aufgeklärt zu haben, sowie dass beide damit einverstanden waren. Sollte dies nicht der Fall sein hat eine
Registrierung zu unterbleiben.
8. Alle Schadensersatzforderungen beschränken sich auf die Höhe des zehnfachen Jahresbeitrages. Schadensersatz
ist nur bei grobem Vorsatz möglich. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Folgen eventueller
Rechtsstreitigkeiten frei.
9. Der Auftraggeber wird als Admin C, der Auftragnehmer wird als Tech C eingetragen, wenn nichts anderes
vereinbart ist. Bei automatischen Beantragungsverfahren werden einheitliche vom Auftragnehmer zur Verfügung
gestellte Ripe Handles eingetragen. Die Veröffentlichung der Daten der Nutzungsberechtigten bei Ripe ist zwingend
vorgeschrieben. Bei vollautomatischen Bearbeitungsverfahren ist der Auftragnehmer berechtigt, sich selbst vorab in
Description und in die Ripe Handels einzutragen. Nach Abschluss der Registrierung oder nach Zahlungseingang
erfolgt die Umschreibung auf den Auftraggeber.Falls keine Registrationshandles zur Verfügung stehen, ist der
Auftragnehmer berechtigt selbst Handles bei den jeweiligen Organisationen (z.B. Ripe, Core, ICANN, u.s.w.) im
Namen des Auftraggebers zu beantragen.
10. Nach Vertragsbeendigung ist es dem Auftraggeber freigestellt, die dem Vertragsverhältnis zugeordneten
Domainnamen zu löschen, auch wenn ein vom Kunden abweichender Nutzungsberechtigter benannt wurde. Sollte der
Auftraggeber nach Vertragsende die Weitergabe an einen anderen Anbieter wünschen, so wird der Auftragnehmer
unverzüglich die notwendige Freigabe erteilen, sofern alle vertragsgemäßen Entgelte bezahlt wurden! Der
Auftragnehmer ist bei Schließung einer Domain berechtigt, diese auf eigene Kosten zu übernehmen.
11. Die Fälligkeit aller in Rechnung gestellter Beträge ist bei Rechnungsstellung im Zweifel 5 Tage, es sei denn
auf dem Rechnungsformular ist eine andere Zahlungsfrist angegeben. Wesentlicher Vertragsteil ist die
Zahlungsabwicklung im Abbuchungsverfahren für Lastschriften (Nr.4). Sollte dies verweigert werden, hat der
Auftragnehmer einen fristlosen Kündigungsgrund und das Recht zur Dekonnektierung registrierter Domains. Gleiches
gilt im Falle von Lastschriftrückgaben.
12. Im Falle der Nichtzahlung oder Nichterreichbarkeit des Auftraggebers ist der Auftragnehmer alternativ zur
Schließung der Domain auch berechtigt eine Rückgabe zum DENIC per "hold" zu veranlassen. Die angemessene Frist für
Close und Hold ist 7 Tage nach Androhung der Leistungsverweigerung. Die Verweigerung der Leistung durch den
Auftragnehmer entbindet den Auftraggeber nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen.
13. Es ist darauf zu achten, dass bei allen Handlungen, die über automatisch bereitgestellte Robotsysteme stets
ein schriftlicher Auftrag des Admin C (Auftraggebers) vorliegt. Der Auftragnehmer reicht Kopien der Aufträge auf
Anforderung ein, bei Identifikations-Problemen z. B. bei KK Anträgen (Providerwechsel) kann der Auftragnehmer auf
die Vorlage von Originalen bestehen.
14. Bei Scheitern von Domainumstellungen versucht der Auftragnehmer mehrfach die Umstellung zu realisieren.
Sollte wegen Ablehnung durch den anderen Provider die Domainübergabe scheitern, sind dennoch die vereinbarten
Zahlungen zu leisten .Der Auftraggeber ist also stets verpflichtet, die zur Ummeldung geforderte Erklärung bei den
betroffenen DE- NIC Mitgliedern und auch beim Scheitern beim DE- NIC vorzulegen.
15. Kostenlose Leistungen, wie z.B. Nutzung von Nameservern kann nicht zu Schadenersatz führen. Jede
16. registrierte Domain muss innerhalb von 4 Wochen konnektiert werden, sonst erfolgt die Löschung. Die
Verantwortung und Kontrolle diesbezüglich hat der Anmelder. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet die
Nameserver bereitzustellen. Beim Abschalten der Nameserver ist der Auftragnehmer verpflichtet eine 10 Tagesfrist
einzuhalten.
17. Bei Erhöhung der Domain -, Webspace- oder Technik Einkaufspreise ist der Auftragnehmer einmal pro Jahr zur
Preiserhöhung berechtigt. Erhöhen sich die Preise um mehr als 20% der Vorjahreszahlung hat der Auftraggeber ein
Kündigungsrecht. Der Auftragnehmer ist berechtigt Rechnungen und Mahnungen per E- Mail oder Telefax zu
übermitteln.
18. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen. Die Bezahlung
erfolgt im Abbuchungsverfahren für Lastschriften, jeweils für 12 Monate im Voraus. Bei einer Kündigung durch den
Auftraggeber innerhalb der ersten 12 Monate besteht wegen der geringen Beträge keine Rückerstattungspflicht des
Jahresbeitrages und der Setupgebühr. Bei multidomainfähigen Accounts wird aus EDV-technischen und
organisatorischen Gründen der Auftragnehmer als TechC (technischer Kontakt) eingetragen. Pro Account ist ein
AdminC (administrativer Kontakt) Eintrag möglich.
Allgemein gültige Bestimmungen
19. Der Auftragnehmer hat ein fristloses Kündigungsrecht, wenn der Auftraggeber Informationen verbreitet, die
gegen die guten Sitten und geltendes Recht verstoßen. Gleiches gilt für den Fall, daß erotische Publikationen oder
Downloadinhalte angeboten werden, oder Traffic-Volumen verursacht werden, die das dreifache des Durchschnitts von
1000 vergleichbaren Webhostingkunden benötigen. Im letzten Fall ist der Auftragnehmer berechtigt, Traffic
günstigeres US-Hosting vorzunehmen. Bei Konkurs, Firmenauflösung, Zahlungsausfall trotz mehrfacher Anmahnung und
Nichterreichbarkeit können Endkunden des Resellers direkt angerufen und betreut werden.
20. Sollte der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen für mehr als zwei Mal nicht nachkommen, so hat der
Auftragnehmer ein fristloses Kündigungsrecht. Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht steht dem Kunden nur
mit rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zu. Der Leistungsumfang ergibt sich aus den Kundeninformationen,
die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses relevant waren. Im Falle der fristlosen Kündigung aus vorstehendem
Nichtzahlungsgrund ist der Auftragnehmer berechtigt, die betroffenen Domains zu schliessen. Gleiches gilt, wenn
der Auftraggeber trotz dreimaligen Anschreibens nicht auffindbar ist.
21. Monatsbeträge unter EURO 30.- werden aus verwaltungstechnischen Gründen für 12 Monatsbeiträge im Voraus
berechnet, Beiträge unter EURO 60.- quartalsweise. Hardwarelieferungen werden nach Erbringung der Leistung oder
unmittelbar vor Lieferung eingezogen.
22. Bereitgestellte Tools und Programme sind urheberrechtlich geschützt und werden nur für die Dauer der
Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellt. Auf kostenlos bereitgestellte Zusatzleistungen besteht kein Reklamations-
und Anspruchsrecht, ebenso kein Recht zur Einbehaltung von Beträgen, die dem Auftragnehmer zustehen.
23. Der Auftragnehmer behält sich vor, Inhalte die das Regelbetriebsverhalten oder die Sicherheit der Server
beeinträchtigen könnten, grundsätzlich zu sperren oder deren Betrieb zu unterbinden. Dies gilt insbesondere für
CGI Module außerhalb der vorhanden Programm Bibiliothek. Dem Auftraggeber ist bekannt, daß für Teilnehmer im
Internet die Möglichkeit besteht von der Übermittlung unverschlüsselter Daten Kenntnis zu erlangen. Der
Auftraggeber geht das Risiko ein.
24. Bei höherer Gewalt ist der Auftragnehmer nicht zur Leistungserbringung verpflichtet. Der Auftragnehmer ist
nicht berechtigt Ausfallzeiten zu berechnen. Eventueller Schadenersatz ist auf die Höhe der Ausfallzeit
beschränkt. Aufrechnung oder Einbehalt von Monatspauschalen ist nur mit gerichtlich festgestellten Forderungen
möglich. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt kostenlose Leistungen, wie z.B. kostenlose Software-Bereitstellung
zu reklamieren. Im Falle von Konkurs oder nicht Erreichbarkeit eines Partnerproviders über mehrer Monate hinweg,
ist der Auftragnehmer zur Vermeidung der Dekonnektierung berechtigt, die betroffenen Kunden weiter zu
hosten.
25. Die in den AGB erwähnten Mitteilungen sowie alle im Zusammenhang mit dem sonstigen Geschäftsverlauf
erforderlichen Mitteilungen stellt der Auftragnehmer u.a. per E-Mail - an die Internet Adresse:
nachricht@wunschdomain.de zu, desweiteren stehen Ihnen die aktuellen AGB´s stets zum Download zur Verfügung: Download AGBs
26. Mitteilungen gelten mit dem Eingang und der auf dieser Adresse hergestellten Verfügbarkeit als zugestellt,
ungeachtet des Datums, an dem der Auftraggeber die Nachricht tatsächlich abruft. Der Name dieser E-Mail Adresse
und Download-URL kann zur Sicherstellung der Kommunikation nicht geändert werden. Änderungen der allgemeinen
Geschäftsbedingungen werden dem Auftragnehmer mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten an die vorstehende E-Mail
Adresse nachricht@wunschdomain.de gesandt. Desweiteren stehen die AGB´s stets aktuell unter der vorstehenden
Download URL zur Verfügung. Aufgrund der hohen Innovationsgeschwindigkeit im Internet- und Multimediabereich
(Internetjahr = 6Jahre) sowie der dadurch laufend erforderlichen Anpassungen und Änderungen könnte sich eine
Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen als erforderlich erweisen. Der Auftragnehmer ist deshalb
berechtigt, diesen Erfordernissen nachzukommen und Änderungen im Einzelfall vorzunehmen. Die Verfahrensweise ist
wie vorstehend beschrieben.
27. Sollten derartigen Änderungen nicht innerhalb eines Monats ab Zustellung nicht widersprochen werden, gelten
diese als angenommen. Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts
anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht
auf die Formerfordernis.
28. Der Auftragnehmer ist berechtigt zur Leistungserbringung im Zuge des technischen Fortschritts auch neuere
bzw. andere Technologien, Verfahren, Systeme und Standarts zu verwenden, sofern dem Auftragnehmer keine Nachteile
entstehen. Der Vertrag kann an Dritte weitergegeben werden, sofern dem Auftraggeber daraus kein Nachteil entsteht,
der Verkauf von einzelnen Geschäftsbereichen oder ein Gesellschafterwechsel begründen kein Sonderkündigungsrecht.
Sollten Teile des Vertrages ungültig sein oder werden, bleibt der übrige Vertrag in Kraft. Die unwirksam
gewordenen Vertragteile sind durch Bestimmungen zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen
Passagen entsprechen. Gleiches gilt für Vertragslücken .
29. Der Auftraggeber ist für alle Kosten und Folgen von unzulässig angemeldeten Domains selbst haftbar. Dies gilt
für alle Folgen aus marken- u. wettbewerbsrechtlichen Verstößen, genauso wie aus sonstigen Rechtsverletzungen. In
gleicher Weise haftet der Auftraggeber für den Missbrauch seines Teilnehmeraccounts und die Weitergabe von
Zugangskennungen u. Passwörtern.
30. Der Auftraggeber erkennt an, dass der Auftragnehmer Telekomunikation- und Internetdienstleister gemäss dem
gültigen Internetstandart RFC 1591 ist und gemäss §5 TDG (Teledienstgesetz) für Inhalte und Nutzerverstösse nicht
haftet.
31. Fehler, die durch technische Mängel des Auftragnehmers entstehen, sind innerhalb von 2 Tagen nach
Kenntnisserhalt per Einschreiben/Rückschreiben anzuzeigen. Ansonsten erlischt jede Haftung des Auftragnehmers. Die
entgültige Verjährung entsteht drei Monate nach Entstehen eines reklamationsbedürftigen Vorgangs.
32. Der Auftragnehmer garantiert bei allen Leistungen, wie Domains, Nameserver, Robotersysteme, Standleitungen
und Server, die in Deutschland übliche Verfügbarkeit von 98 %. Es wird versucht durch die ständige
Personalbereitschaft Fehler und Probleme grundsätzlich innerhalb weniger Minuten zu beseitigen, der Auftraggeber
ist jedoch zur Meldung verpflichtet. Der Auftraggeber hat Kenntnis von den Risiken vollautomatisierter
Registrierungsverfahren und der Gefahr von Missbrauch in Bezug auf seinen Nutzerzugang.
33. Der Auftraggeber hat Kenntnis, dass nach jedem KK Antrag (intern & extern) ein Update veranlasst werden
muss. Bei Tools oder automatisierten Scripten für die Beantragung oder Veränderung von Domaininhalten, RIPE
handles ist der Auftraggeber zur Überprüfung aller domainbezogenen Daten verpflichtet. Fehleintragungen sind
innerhalb von zwei Tagen schriftlich nachweislich zu reklamieren. Für Fehleintragungen ist der Auftraggeber
haftbar.
34. Der Auftraggeber versichert, dass die Anmeldung seiner Domains, ebenso die Veröffentlichung der Inhalte keine
Verstöße gegen geltendes Recht, insbesondere gegen Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Urheberrecht darstellen. Der
Auftragnehmer ist bei Kenntniserhalt von Verstößen berechtigt die entsprechenden Domains nebst Inhalten der
Webseiten ohne Ankündigung fristlos zu löschen.
35. Sollte der Trafficbedarf den durchschnittlichen Verbrauch aller Nutzer um mehr als das 3fache übersteigen ist
der Auftragnehmer berechtigt die überhöhten Kosten durch Werbeeinbindungen auf den Seiten des Auftraggebers
auszugleichen. Die Werbeeinblendungen darf der Auftragnehmer selbst vornehmen. Sollte der Auftraggeber
diesbezüglich nicht mitwirken und sich weigern ist der Auftragnehmer berechtigt den betreffenden Nutzeraccount
fristlos zu löschen.
36. Wenn beim Einstellen von Servern und Anschließen von Standleitungen keine gesonderten Verträge gefertigt
werden, gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die sich im wesentlichen an den branchenüblichen
Gepflogenheiten orientieren. Der Vertrag beginnt mit dem Zeitpunkt der Anlieferung des Servers, die
Vertragsmindestlaufzeit ist 12 Monate. Die Verlängerung ist jeweils wieder für 12 Monate, wenn nicht 3 Monate vor
Ablauf schriftlich gekündigt wird. Der Preis pro Server ist EURO 300,00 zzgl. MwSt pro Monat, die
Einrichtungsgebühr beträgt EURO 300,00 zzgl. MwSt pro Server. Wenn der Kunde den Server selbst gekauft hat,
reduziert sich der monatliche Mietbetrag um EURO 50,00 Finanzierungskosten. Der Preis für den Traffic ist EURO
10,00 zzgl. MwSt für jedes angefangene GByte. Der Auftragnehmer ist bei mehreren Servern berechtigt den Traffic
gemeinsam zu zählen. Bei Unklarheiten und Differenzen wird der Gesamttraffic durch die Anzahl der Rechner
ungeachtet der Laufzeiten und spezifischen Gegebenheiten ermittelt. Beim Abholen von Servern gleich aus welchem
Grund ist der Geschäftsleitung mindestens 1 Woche vorher Bescheid zu geben. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei
Nichtzahlung von seinem gesetzlichen Vermieterpfandrecht Gebrauch zu machen. Bei Abholung von Servern unter der
Laufzeit von 12 Monaten wird der Rechnungsbetrag für die gesamte Laufzeit fällig.